top of page
MITGLIEDSCHAFT
Jeder Mieter ist gleichzeitig auch Mitglied des Bauvereins. Mitglied kann grundsätzlich jeder werden. Dazu erwirbt man Genossenschaftsanteile und leistet damit seinen Beitrag zum Eigenkapital der Genossenschaft.
Als Mitglied erhält man lebenslanges Wohnrecht und ist als Gemeinschaftseigentümer quasi auch „Eigentümer“ seiner Wohnung.
Andererseits kann man den Mietvertrag und die Mitgliedschaft jederzeit mit einer geregelten Frist kündigen.
bottom of page